Zulassung eines Kfz in Spanien

 

Das Zulassungsverfahren eines Kraftfahrzeugs in Spanien kann zunächst komplex wirken, doch mit den richtigen Informationen und Dokumenten wird der Prozess erheblich erleichtert. Hier eine strukturierte Übersicht der wichtigsten Schritte und Hinweise:

1. Vorbereitung vor der Einfuhr nach Spanien

  • Prüfen der Zulassungsfähigkeit: Stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug mit allen technischen Spezifikationen in Spanien zugelassen werden kann. Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem Vertragshändler oder der Generalvertretung des Fahrzeugherstellers, die auch das Certificado de Características (Homologisierungsbescheinigung) ausstellen können.
  • Außerbetriebsetzung in Deutschland: Lassen Sie das Fahrzeug von der deutschen Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen oder beantragen Sie ein Ausfuhrkennzeichen, bevor Sie das Fahrzeug nach Spanien überführen. Dies erleichtert die spätere Abmeldung in Deutschland.

2. Nach der Ankunft in Spanien

  • Erforderliche Dokumente:
    • Zulassungsbescheinigungen Teil I und II im Original (bei Verlust Ersatzdokumente in Deutschland beantragen).
    • Certificado de Características (Homologisierung).
  • Wohnsitzbescheinigung: Nachweis über Ihren Wohnsitzwechsel, um gegebenenfalls von der Anmeldesteuer befreit zu werden.

3. Notwendige Schritte zur Zulassung

  1. Homologisierung: Beantragen Sie das COC, bzw Certificado de Características für Ihr Fahrzeug,
  2. Spanische Hauptuntersuchung (ITV): Das Fahrzeug muss eine technische Inspektion durchlaufen.
  3. Zahlung von Steuern:
    • Anmeldesteuer (Impuestos de Matriculación): Diese kann unter bestimmten Bedingungen erlassen werden, z. B. wenn das Fahrzeug mindestens sechs Monate in Ihrem Besitz war und Sie mindestens ein Jahr vor Wohnsitzwechsel im Ausland lebten.
    • KFZ-Steuer (Impuesto Municipal): Lokal erhobene Steuer.
  4. Antrag bei der Zulassungsbehörde (Jefatura de Tráfico): Mit allen erforderlichen Dokumenten wird die spanische Zulassung (Permiso de Circulación) ausgestellt.

4. Nach der Zulassung in Spanien

  • Automatische Abmeldung in Deutschland: Innerhalb der EU erfolgt die Abmeldung in der Regel automatisch. Da dies jedoch nicht immer zuverlässig geschieht, empfiehlt sich:
    • Manuelle Abmeldung in Deutschland:
      • Senden Sie die deutschen Kennzeichen zusammen mit beglaubigten Kopien der Zulassungsbescheinigungen (alt und neu) an die deutsche Zulassungsbehörde.
    • Für Fahrzeuge mit deutschem Ausfuhrkennzeichen ist keine zusätzliche Abmeldung erforderlich.

5. Zusätzliche Hinweise

  • Wohnsitzbescheinigung für Steuerbefreiung: Diese Bescheinigung wird von der deutschen Auslandsvertretung in Spanien ausgestellt. Voraussetzung ist eine erweiterte Abmeldebestätigung der deutschen Meldebehörde.
  • Kosten und Termine: Klären Sie die Gebühren und Terminvereinbarungen bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung oder Zulassungsstelle.

6. Unterstützung

Falls Ihnen der Vorgang zu kompliziert erscheint, können Sie eine Gestoría (Dienstleistungsbüro) beauftragen. Diese Büros übernehmen gegen Gebühr die Formalitäten und sind lokal leicht auffindbar.

Mit diesen Informationen sollten Sie in der Lage sein, Ihr Fahrzeug erfolgreich in Spanien zuzulassen. Achten Sie auf die Einhaltung der Fristen und die Vollständigkeit der Dokumente, um Verzögerungen zu vermeiden.

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